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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde des Faschings in Mödling !

Es ist uns eine besondere Freude, Ihnen / Euch die Ausschreibungsunterlagen zum Faschingsumzug in Mödling verkünden zu dürfen.

Seit über 50 Jahren ist es Tradition, dass der Mödlinger Förderungsverein den "Fasching in Mödling" für die Bürger der Stadt und ihre Gäste veranstaltet.

Das Motto für die närrischen Tage des Faschings 2024 lautet:

„Kunterbunte 55 Jahr“

Der Termin für unseren Faschingsumzug ist diesmal

Faschingssonntag, der 11. Februar 2024

Da wir seitens des MFV mit den umfangreichen Vorbereitungen zeitgerecht beginnen müssen,  bitten wir um rasche Anmeldung. Nach Erhalt der Anmeldung und Annahme derselben, wird Ihnen / Euch eine Nennbestätigung  zeitgerecht zugestellt oder per e- Mail zugesandt.

Wir ersuchen Sie/Dich, die gesamte Ausschreibung genau und aufmerksam durchzulesen, da einige Neuerungen und Änderungen notwendig wurden !!

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN  ZUM

MÖDLINGER  FASCHINGSUMZUG  2024

EINTREFFEN DER TEILNEHMER

Die Anfahrt zum Aufstellungsraum erfolgt für Teilnehmer, die von auswärts anreisen, ausschließlich über die Bundesstraße 17 (siehe Zufahrtskizze).

Das Eintreffen der Teilnehmer ist in der Zeit von 12.45 Uhr bis spätestens 13.45 Uhr im angegebenen Aufstellungsraum  (siehe Lageskizze) festgelegt.

Zu spät ankommende oder nicht angemeldete Gruppen werden am Ende des Zuges nach Maßgabe freier Plätze angereiht und haben keinen Anspruch auf Erwähnung beim Vorbeimarsch an der Ehrentribüne sowie an der Teilnahme zur Prämierung.

START DES UMZUGES:

Pünktlich um 14:11 Uhr

KRAFTFAHRZEUGE UND ANHÄNGER:

 Da ein Absperren des Zuschauerraumes zum Umzugsweg aus Platz- und Panikgründen (bei neuralgisch, engen Straßenzügen) nicht möglich ist, gilt folgende Regelung:

Um die Sicherheit des Umzuges zu gewährleisten und zu verbessern, müssen bei LKW und Busse mit leichten oder schweren Anhängern über 7,5 t von der jeweiligen Umzugsgruppe selbst 4-6 Personen abgestellt werden, die neben dem Fahrzeug marschieren und die Sicherheit zwischen den Zuschauern und dem Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrsordnung zu überwachen bzw. zu gewährleisten.

Jedes Kraftfahrzeug hat einen funktionierenden Feuerlöscher mitzuführen.

Für den Umzug zugelassene PKW, LKW und Busse – Klassen:

PKW, LKW,  Kombi bis 3,5 t und max. 9 Plätzen, leichte Anhänger, schwere Anhänger wenn Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5 t  (Führerscheinklasse B)

PKW, LKW, Kombi bis 3,5 t und max.9 Plätzen, schwere Anhänger (Führerscheinklasse B + E)

LKW bis 7,5 t und max. 9 Plätzen, leichte Anhänger (Führerscheinklasse C1)

LKW mit max. 9 Plätzen, schwere Anhänger  (Führerscheinklasse C+E)

Busse, mit mehr als 9 Plätzen (Führerscheinklasse D)

Traktor, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (Führerscheinklasse F)

Es wird daher gebeten die Gruppendarstellung auf einem entsprechenden, für den Umzug zugelassenen Fahrzeug auszuführen.

Für sämtliche im Rahmen des Umzuges verwendeten Kraftfahrzeuge gelten das Kraftfahrgesetz sowie alle zugehörigen Erlässe der Republik Österreich in der derzeit gültigen Fassung, mit der Ausnahme für Fahrzeuge mit ausländischen Teilnehmerzulassungen.

Eigen- und Umbauten von Kraftfahrzeugen:

Teilnehmende Kraftfahrzeuge welche durch Umbau oder kraftfahrtechnische Veränderung für den Gebrauch als Umzugsfahrzeug (zerschneiden etc.) verwendet werden, dürfen nur zum Veranstaltungsraum transportiert und auf dem abgesperrten Weg der Umzugsstrecke betrieben werden.

Die Teilnehmer haben die geltenden Bestimmungen der StVO und des KFG einzuhalten.

UMZUGSBEWERTUNG:

Da die Idee, die besten teilnehmenden Gruppen zu prämieren, hervorragend angenommen wird, wollen wir diese auch 2024 beibehalten.

Die Bewertung wird wie in den letzten Jahren in zwei Kategorien durchgeführt:

Fußgruppen

Fahrzeuge

Die bei der Anmeldung angegebenen Kategorie (Fußgruppe oder Fahrzeug) ist verbindlich und daher für die Bewertung ausschlaggebend!

Die Bewertung wird ausschließlich durch eine unabhängige Jury vorgenommen. Sie besteht aus einem Vertreter der Mödlinger Wirtschaft, jeweils einem Vertreter der Stadtgemeinde Mödling, sowie 4 Vertretern aus dem Publikum.

Die prämierten Gruppen erhalten wie in den vergangenen Jahren schöne Preise.

PRÄMIERUNG:

Die Überreichung der Preise  findet am

Sonntag, 11. Februar 2024, anschließend an den Faschingsumzug

 vor dem Rathaus auf dem Schrannenplatz in  der Mödlinger Fußgängerzone statt.

BESTIMMUNGEN:

Die Gruppenthematik soll das gegebene Umzugsmotto mit oder ohne mitgeführten Festwagen darstellen. Von nicht faschingsgerechten Darstellungen (schwerst alkoholisierte Personengruppen mit Straßenkleidung auf ungeschmückten Teilnehmerfahrzeugen) ist Abstand zu nehmen.

 Der Zug läuft immer orientiert zur Straßenmitte. Die Gruppe müssen geschlossen bleiben um keine Lücken aufkommen zu lassen.

 Das oberste Gebot für alle Teilnehmer muss sein, dass der Zug flüssig läuft, und dass Stockungen vermieden werden. Nur wenn der Zug zum Stillstand gekommen sein sollte, sind spontane kurze Darbietungen erlaubt und natürlich auch gerne gesehen, wie z.B. Tanzvorführungen im laufenden Zug, ohne den Zug dadurch aufzuhalten.

 Musikkapellen, Spielmanns-/Fanfarenzüge, sowie Umzugswägen mit Musik aus der "Konserve" werden gebeten, auf die vor- bzw. nach ihnen folgenden musizierenden Gruppen Rücksicht zu nehmen.

 Dem Veranstalter steht das Recht zu, die Veranstaltung abzusagen und/oder abzuändern.

 Die Teilnehmer unterwerfen sich den Durchführungsbestimmungen und verpflichten sich, unter keinen Umständen die ordentlichen Gerichte anzurufen.

 Der Mödlinger Förderungsverein lehnt jede Verantwortung für Personen- und Sachschäden, welche durch Fahrzeuge/Kraftfahrzeuge, Aufbauten und Unfälle, die während der Veranstaltung entstehen, ab.

 Jeder Teilnehmer sowie Lenker von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen hat die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm bzw. durch sein Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden selbst zu tragen.

 Anspielungen auf weltpolitische Ereignisse, insbesondere Kriege und Terrorismus, gegen die Menschenwürde sowie Rassismus und Sexismus sind strikt zu unterlassen!

 

VERANSTALTUNGSSICHERHEIT !

Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass durch die enthemmte Disziplin der Zuschauer, vor allem nach vorne drängende Kinder und Jugendliche, sowie auch erwachsene Personen in Faschingslaune, laufend die große Gefahr (die Umzugsfahrbahn ist auf ein Minimum verengt) besteht, durch ein Teilnehmerfahrzeug schwerst verletzt, oder gar getötet zu werden !

Daher ist das Werfen und/oder Verteilen von Süßigkeiten, Speisen, Getränken und Geschenken etc.

strikt untersagt !

Die von den Umzugsteilnehmern angebotenen Dinge, können auch neben den Fahrzeugen einfacher und sicherer, durch Gruppenmitglieder zu Fuß, zur Verteilung gelangen.

Das Werfen von Knallkörpern jeglicher Art ist per Gemeindeverordnung unter Strafe verboten!!!

Den Weisungen der  begleitenden Umzugsbetreuer des MFV, besonders gekennzeichnet durch den violett- orangefarbigen Vereinsumhang, ist auf Grund der Veranstaltungssicherheit, strikt zu Folge zu leisten !

 

Um die tolle Gesamterscheinung unseres traditionellen und beliebten Faschingsumzugs zu gewährleisten, bitten wir Sie/Dich eindringlich um unbedingte Einhaltung dieser Bestimmungen !!!

ANMELDUNG:

 ANMELDESCHLUSS:

Dienstag, 6. Februar 2024

Bitte das Nennungsformular ausdrucken, komplett ausfüllen und nur an die auf dem Nennungsformular angeführte Adresse senden oder per E-Mail schicken. Es besteht auf unserer Homepage auch die Möglich sich online anzumelden.

Bei später einlangende Anmeldungen können diese Gruppen dem Faschingszug nur am Ende angereiht werden.

Die Teilnahme am Mödlinger Faschingsumzug ist prinzipiell kostenlos !

 

Für Gruppen, die als Werbeträger für Firmen und Betriebe eine Teilnahme beabsichtigen, erlaubt sich der Mödlinger Förderungsverein einen

Unkostenbeitrag in der Höhe von EUR 50,00

einzuheben. Der angegebene Unkostenbeitrag ist mittels beiliegendem Zahlschein bis

Freitag, den 9. Februar 2024

auf das Konto der Vereinigten Volksbanken Wien-Baden,

IBAN  AT034300033385060000

einzuzahlen (bitte den Zahlschein komplett und in Blockschrift ausfüllen).

Erst nach Eingang auf unserem Konto erfolgt die Zusendung der schriftlichen Teilnahmebestätigung.

Falls bereits im Faschingsheft des MFV ein mind. ½ -seitiges Werbeinserat geschaltet wurde, entfällt  der Unkostenbeitrag automatisch.

Jetzt liegt es in Ihren / Euren Händen, den Umzug erfolgreich zu gestalten.

Wir würden uns sehr freuen, Sie / Euch beim Faschingsumzug 2024 begrüßen und unserem Publikum vorstellen zu dürfen. Sollten dennoch weitere Informationen benötigt werden, steht Ihnen / Euch der Mödlinger Förderungsverein gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner und Veranstaltungskoordinator:

Günther BAUER

Alfons Petzoldgasse 25, 2380 Perchtoldsdorf

Handy: 0699 / 15 99 80 90

e-mail  faschingsumzug-moedling@gmx.at

 

Mit herzlich-närrischen Grüßen

für den MFV

MÖ - MÖ

                           Peter Holakovsky                                                        Günther Bauer                                  

                                    (Obmann)                                                          (Umzugskoordinator)                             

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